Stand: 04:01 Uhr
Ein knappes halbes Jahr nach einem Schuss durch die Wohnungstür seiner Nachbarin muss sich ein 49-Jähriger ab Dienstag (13.00 Uhr) vor einer Schwurgerichtskammer am Landgericht Hamburg verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Deutschen versuchten Mord vor. Aus «rechtsradikaler und fremdenfeindlicher Gesinnung» soll er demnach am 27. Mai dieses Jahres mit einem Repetiergewehr auf die geschlossene Wohnungstür seiner Nachbarin geschossen haben, um sie zu töten.
Das abgefeuerte Projektil hat nach Angaben der Staatsanwaltschaft die Tür sowie eine Kommode durschlagen und ist in der Wand steckengeblieben. Wie die Polizei damals berichtete, hatte sich die 24-jährige Nachbarin gemeinsam mit einer Verwandten in der Erdgeschosswohnung aufgehalten. Sie wurden nicht verletzt.
In seiner Wohnung im Stadtteil Niendorf soll der Angeklagte neben dem Repetiergewehr auch eine Schrotflinte sowie zwanzig Patronen ohne waffenrechtliche Erlaubnis aufbewahrt haben. Das Gericht hat acht weitere Verhandlungstermine angesetzt – das Urteil könnte am 26. Januar verkündet werden.