Klimaschutz: Hamburg vor Verabschiedung eines neuen Klimaschutzgesetzes

Stand: 16:19 Uhr Solarwirtschaft Mitarbeiter einer Firma montieren Fotovoltaikmodule auf dem Dach eines Wohnhauses. Solarpanele werden in Hamburg bei bestimmten Vorhaben bald zur Pflicht Quelle: dpa/Marijan Murat Hier können Sie unsere WELT-Podcasts hören Um eingebettete Inhalte anzuzeigen, ist deine widerrufliche Einwilligung in die Übermittlung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten notwendig, da die Anbieter der eingebetteten Inhalte als Drittanbieter diese Einwilligung verlangen [In diesem Zusammenhang können auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert werden, auch außerhalb des EWR]. Indem du den Schalter auf „an“ stellst, stimmst du diesen (jederzeit widerruflich) zu. Dies umfasst auch deine Einwilligung in die Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten in Drittländer, u.a. die USA, nach Art. 49 (1) (a) DSGVO. Mehr Informationen dazu findest du hier. Du kannst deine Einwilligung jederzeit über den Schalter und über Privatsphäre am Seitenende widerrufen. Podcast freigeben Bis 2045 soll Hamburg klimaneutral werden. Wie das gehen soll, legt der Senat im Klimaschutzgesetz und im Klimaplan fest. Am Mittwoch wird die Bürgerschaft beidem zustimmen. Kritik gibt es trotzdem – und das nicht nur an der Solardachpflicht Anzeige Anzeige

„Wir machen jetzt Ernst“, sagte der grüne Umweltsenator Jens Kerstan als er den Entwurf für das neue Klimaschutzgesetz im Februar vorstellte. Neun Monate und acht Tage später wird die Hamburgische Bürgerschaft an diesem Mittwoch über die vom rot-grünen Senat vorgelegte Novelle des Klimaschutzgesetzes und die zweite Fortschreibung des Klimaplans entscheiden.

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Darin ist beschrieben, wie Hamburg den CO₂-Ausstoß bis 2030 um 70 Prozent gegenüber dem Basisjahr 1990 senken und bis 2045 CO₂-neutral werden will. Zwar werden die Klimaziele damit weiter verschärft – Umweltverbände und Klimaaktivisten halten die Maßnahmen aber für nicht ausreichend. Und auch von der Opposition kommt Kritik.

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Um die Pläne zu erreichen, soll unter anderem schon ab kommendem Jahr auch für Bestandsgebäude eine Fotovoltaikpflicht gelten. Wer sein Dach grundlegend saniert, soll mindestens 30 Prozent der Fläche mit Solar-Paneelen versehen.

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Ab 2027 soll sowohl für Neu- als auch Bestandsbauten eine Solargründachpflicht bestehen, das heißt zusätzlich zu den Solarpaneelen sollen mindestens 70 Prozent der Dachflächen begrünt sein. Ferner sollen neue oder erweiterte Parkplätze mit mindestens 35 Stellplätzen ebenfalls mit Solaranlagen überdacht werden müssen.

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Vorrang bekommen sollen zudem der Ausbau erneuerbarer Energien sowie der Infrastruktur für Strom, Wasserstoff und öffentliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge. Unter anderem sollen die Abstandsregelungen für das Errichten von Wärmepumpen und Fotovoltaik-Anlagen gelockert und das Widerspruchsverfahren in Verwaltungsverfahren abgeschafft werden, um den Bau von Windenergieanlagen zu beschleunigen.

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In einem Zusatzantrag fordert die Linke, dass sich der Senat mit seinen Maßnahmen auch weiterhin am Pariser Klimaziel, die menschengemachte Erderwärmung bis zum Jahr 2100 auf 1,5 Grad zu begrenzen, orientieren müsse. Bei einer Senatsanhörung Anfang des Monats habe die Umweltbehörde eingeräumt, „dass der Senat sich nicht länger mit der Erreichung des 1,5 Grad-Ziels befasse und sich an der 1,75 Grad-Marke orientiere“, heißt es in dem Antrag.

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Die Linke fordert in ihrem Zusatzantrag zudem eine CO₂-Budgetierung für Hamburg und die Unterstützung für Betriebe und Branchen bei der Transformation. Außerdem sollen mit Bürgerinnen und Bürgern besetzte Räte zur Begleitung der Umsetzung des Klimaplans eingerichtet werden.

Der Zusatzantrag zeige die Schwächen des neuen Gesetzes auf, sagte der Klimaexperte der Fraktion, Stephan Jersch vor der anstehenden Abstimmung. „Zugleich schlagen wir Maßnahmen vor, mit denen Hamburg doch noch auf das 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens ausgerichtet werden kann.“

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Eine Forderung der Linken ist die sogenannte Warmmietenneutralität: Maßnahmen an Wohngebäuden sollten nur in der Höhe auf Mieter umgeschlagen werden können, wie diese sich bei ihnen auch positiv in sinkenden Nebenkosten niederschlagen. Wichtig sei vor allem, dass die Mieterinnen und Mieter am Ende nicht mehr bezahlen müssen, sagte Heike Sudmann, wohnungspolitische Sprecherin der Linksfraktion.

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Für den umweltpolitischen Sprecher der CDU, Stephan Gamm, bedeutet das Klimaschutzgesetz vor allem eins: „Hohe Sanierungskosten für Hamburgs Bevölkerung und weitere Auflagen für Unternehmen, während die Stadt und öffentliche Unternehmen den eigenen Ansprüchen seit Jahren nicht gerecht werden.“ Hamburg drohe durch die „ideologisch getriebene Energiepolitik der Grünen“ ein bedrohlicher Wettbewerbs- und Standortnachteil.

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Gamm kritisierte auch, dass die ersten Maßnahmen schon ab dem Jahreswechsel gelten sollen. Ein Gesetz fünfeinhalb Wochen vor dem Inkrafttreten zu beschließen, sei „politisch verantwortungslos“.

Nach Ansicht der FDP-Abgeordneten Anna von Treuenfels-Frowein komme in dem Gesetz hinter „den vollmundigen Ankündigungen“ von Rot-Grün eine „intransparente Politik zum Vorschein“. Es sei unzureichend, dass die Erreichung der Klimaziele nur alle zwei Jahre evaluiert werden solle, sagte sie. Auch sie kritisierte, dass unklar sei, wie die Bürger bei der Umsetzung der Maßnahmen finanziell unterstützt würden. „Klar ist allerdings, dass Rot-Grün seine selbst gesteckten Klimaziele bisher verfehlt, obwohl doch angeblich so viel unternommen wird.“

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