Hamburg: Enkel tötet 100-Jährige mit Beil – sieben Jahre Haft

Stand: 12:18 Uhr Der Angeklagter verbarg zu Prozessbeginn sein Gesicht hinter einem Aktenordner Der Angeklagter verbarg zu Prozessbeginn sein Gesicht hinter einem Aktenordner Quelle: dpa Hier können Sie unsere WELT-Podcasts hören Um eingebettete Inhalte anzuzeigen, ist deine widerrufliche Einwilligung in die Übermittlung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten notwendig, da die Anbieter der eingebetteten Inhalte als Drittanbieter diese Einwilligung verlangen [In diesem Zusammenhang können auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert werden, auch außerhalb des EWR]. Indem du den Schalter auf „an“ stellst, stimmst du diesen (jederzeit widerruflich) zu. Dies umfasst auch deine Einwilligung in die Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten in Drittländer, u.a. die USA, nach Art. 49 (1) (a) DSGVO. Mehr Informationen dazu findest du hier. Du kannst deine Einwilligung jederzeit über den Schalter und über Privatsphäre am Seitenende widerrufen. Podcast freigeben Ein 37-Jähriger tötet seine 100 Jahre alte Großmutter in Hamburg brutal mit einem Beil. Nun hat das Landgericht ein Urteil gesprochen und sieht bei dem Verurteilten fehlendes Mitleid. Anzeige Anzeige

Er sollte seine Großmutter pflegen, doch er tötete die 100-Jährige mit einem Beil: Das Landgericht Hamburg hat einen Angeklagten wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Der 37-Jährige sei aufgrund einer schizotypen Störung krank, sagte die Vorsitzende Richterin Jessica Koerner am Donnerstag. „Ihm mangelt es an der Fähigkeit, Mitleid zu empfinden.“ Das Urteil, das der Angeklagte ohne sichtbare Regung anhörte, ist noch nicht rechtskräftig.

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Im Frühjahr 2023 lebte die 100-Jährige noch in ihrer eigenen Wohnung in Hamburg-Stellingen. Sie war dement, hilfsbedürftig und saß im Rollstuhl. „In ein Heim wollte sie unter keinen Umständen“, sagte Koerner. Einst war ein Pflegedienst ganztägig zuständig. Doch auf Wunsch des erwerbslosen Enkels, der früher in einem Chemiebetrieb arbeitete, kam der Pflegedienst inzwischen nur noch vormittags. Der Angeklagte, der weiterhin im Stadtteil Heimfeld wohnte, übernahm ab mittags. Der Deutsche habe so einen Teil des Pflegegeldes bekommen, sagte die Vorsitzende Richterin. Außerdem habe ihn die Großmutter finanziell unterstützt.

Bestatter trugen im März 2023 im Stadtteil Stellingen die Leiche aus einem Mehrfamilienhaus Quelle: dpa

In der Nacht zum 6. März erhielt der Angeklagte einen Anruf der Polizei, die Nachbarn gerufen hatten, weil sie Klopfgeräusche bei der alten Frau gehört hatten. Die Feuerwehr brach die Tür auf. Die Beamten machten dem Mann klar, er solle kommen, die verwirrte und hilfsbedürftige Frau könne nicht mehr allein bleiben. Ansonsten müsse sie in ein Krankenhaus.

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Wenig begeistert setzte sich der Enkel in ein Taxi. Nachdem die Einsatzkräfte weg waren, spitzte sich die Situation zu. Der Angeklagte sei mit der Pflege der dementen Frau überfordert gewesen und habe für sich keine Handlungsalternativen gesehen, sagte Koerner.

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Mit einem Beil in der Hand trat der Enkel an die Frau heran. Zur Verteidigung habe sie noch einen Akku-Staubsauger ergriffen, der ihr jedoch zu Boden gefallen sei. „Das brachte das Fass zum Überlaufen“, sagte Koerner. Denn der Angeklagte hatte diesen erst wenige Tage zuvor neu gekauft. Er hob das Beil und schlug mindestens 16 Mal auf ihren Kopf und Hals.

Der Enkel setzt selbst den Notruf ab

Es kam zur Durchtrennung des Halsmarks im Bereich des zweiten und dritten Halswirbels. Das Opfer erlitt einen Rückenmarksschock mit Atemlähmung und starb schnell. Der nicht vorbestrafte Mann wählte laut Gericht an dem Tatmorgen selbst den Notruf und erklärte, er habe seine Großmutter getötet. Eine verminderte Schuldfähigkeit könne nicht ausgeschlossen werden, betonte die Kammer.

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Sie blieb mit dem Urteil nur knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von acht Jahren für angemessen hielt. Die Verteidigerin hielt zur Überraschung der Zuschauer auf Wunsch ihres Mandanten kein Plädoyer. Zuvor hatte sie einen Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit während der Plädoyers gestellt, der aber abgelehnt wurde. Der Angeklagte wollte beim sogenannten letzten Wort nichts mehr sagen.

„Totenruhe nicht stören“

Bei einem früheren Prozesstag hatte er sich kurz geäußert. Damals habe der 37-Jährige erklärt, es tue ihm leid, sagte die Vorsitzende Richterin. Er machte aber keine Aussage. Seine Begründung: Er wolle die Totenruhe nicht stören und nicht den Eindruck erwecken, als wolle er sich rechtfertigen.

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