Stand: 01:49 Uhr
Der Gewaltexzess gegen einen Mann in einer Hamburger Monteurwohnung im Sommer 2021 beschäftigt erneut das Landgericht in Hamburg. Weil der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil gegen zwei Männer in Teilen aufhob, muss der brutale Fall am Mittwoch (9.00 Uhr) neu verhandelt werden. In einem ersten Prozess wurde der Haupttäter zu sieben Jahren und zehn Monaten Haft unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt, der Mitangeklagte bekam zehn Monate wegen unterlassener Hilfeleistung. Der BGH kam indes zu dem Schluss, dass der Haupttäter möglicherweise auch wegen versuchten Mordes hätte verurteilt werden können und der Mitangeklagte möglicherweise zu Unrecht vom Vorwurf der Beihilfe freigesprochen wurde.
Der Haupttäter hatte der Anklage zufolge im August 2021 gemeinsam mit einem zweiten Mann sein schlafendes Opfer getreten, geschlagen und mit Möbeln beworfen – wohl, um seine aggressiven Gewaltfantasien auszuleben. Das Opfer kam zunächst mit drei gebrochenen Rippen, einer Platzwunde und blauen Flecken davon.
Am nächsten Tag jedoch ging der Gewaltexzess den Angaben zufolge deutlich brutaler weiter. Der Staatsanwaltschaft zufolge trat der Hauptangeklagte dem Monteur in der Küche erst mehrfach ins Gesicht und gegen den Kopf, bis er bewusstlos wurde. Später habe er den Schwerverletzten gezwungen, sein eigenes Blut aufzuwischen und ihn in der Dusche weiter misshandelt.
Dabei fiel der damals 35 Jahre alte Mann durch die Glaswand der Duschkabine und erlitt an Kopf und Körper Schnittverletzungen, brach sich mehrere Knochen und blieb lebensgefährlich verletzt liegen. Die Angeklagten hätten den Mann in dem Glauben zurückgelassen, dass er bereits tot sei oder in Kürze sterben werde. Die beiden Männer stammen wie das Opfer aus Polen und arbeiteten als Bauarbeiter bei einem Abrissunternehmen.
Der neue Prozess unter anderem wegen versuchten Mordes war zunächst bis zum 10. Juni angesetzt, es waren sieben Termine geplant.