Gerichtsentscheid: Hamburg darf von Kitas keine Gebühr für Spielplatznutzung verlangen

Stand: 16:42 Uhr Spielplatz-Gebühr für neue Hamburger Kitas Ein Spielplatz in einer Grünanlage am Isebekkanal. Kitas ohne Außenfläche sollten in Hamburg monatlich Gebühren für die Nutzung öffentlicher Spielplätze zahlen Quelle: picture alliance/dpa/Christian Charisius Hier können Sie unsere WELT-Podcasts hören Um eingebettete Inhalte anzuzeigen, ist deine widerrufliche Einwilligung in die Übermittlung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten notwendig, da die Anbieter der eingebetteten Inhalte als Drittanbieter diese Einwilligung verlangen [In diesem Zusammenhang können auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert werden, auch außerhalb des EWR]. Indem du den Schalter auf „an“ stellst, stimmst du diesen (jederzeit widerruflich) zu. Dies umfasst auch deine Einwilligung in die Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten in Drittländer, u.a. die USA, nach Art. 49 (1) (a) DSGVO. Mehr Informationen dazu findest du hier. Du kannst deine Einwilligung jederzeit über den Schalter und über Privatsphäre am Seitenende widerrufen. Podcast freigeben Eine Spielplatz-Gebühr für Kitas ohne genug Außenfläche – diese Anweisung der Hamburger Sozialbehörde sorgte vergangenes Jahr für Zoff. Nun hat das Verwaltungsgericht eine Entscheidung getroffen. Aber, dass sie den Kitas hilft, hält die CDU für fraglich Anzeige Anzeige

Die Anweisung der Hamburger Sozialbehörde hatte im vergangenen Jahr für Diskussionen gesorgt: Kitas, die wegen fehlender eigener Außenbereiche öffentliche Spielplätze nutzen, sollten eine Gebühr zahlen. Das Verwaltungsgericht Hamburg hat dieses neue Gebühren-Konzept nun gekippt.

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Geklagt hatte der Träger Sternipark. Eine Harburger Kita des Trägers sollte für die Erteilung einer sogenannten Sondernutzungs-Erlaubnis öffentlicher Spielplätze zahlen. Dagegen klagte Sternipark, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag erklärte – mit Erfolg. Die Richter hätten jedoch nicht gesagt, dass eine solche Gebühr grundsätzlich nicht möglich sei. Aber die angegriffene Praxis der Stadt, eine Gebührenpflicht an ein abstraktes Nutzungsrecht zu knüpfen, funktioniere so nicht. Zuvor hatte das „Hamburger Abendblatt“ über die Entscheidung berichtet.

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Die nun erfolgte Entscheidung des Verwaltungsgerichts erging bisher nur mündlich. Die Gründe werden laut Sprecher noch schriftlich mitgeteilt, dann könne er mehr Details nennen. Auch die Sozialbehörde betonte, sie wolle sich nicht näher äußern, bis die Entscheidung des Gerichts schriftlich vorliege: „Erst dann können wir das entsprechend bewerten“, sagte der Sprecher auf Anfrage. „Man muss sich ganz genau angucken, ob das nur für den Einzelfall Folgen hat oder auch darüber hinaus gehende.“ Die Stadt hätte nach Angaben des Verwaltungsgerichts die Möglichkeit, in Berufung zu gehen.

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Die CDU-Fraktion hatte bereits im vergangenen Jahr vom rot-grünen Senat gefordert, die Anweisung zur Sondernutzungserlaubnis von Spielplätzen zurückzunehmen. Die Fachsprecherin für Familien, Jugend und Kinder, Silke Seif, erklärte nach der Gerichtsentscheidung: „SPD und Grüne sind mit ihrem Versuch, Kitas die Nutzung von öffentlichen Spielplätzen mit hohen Gebühren in Rechnung zu stellen, vor Gericht gescheitert.“

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Jedoch werfe das Urteil neue Fragen auf. „So soll in Fällen von Kitas ohne ausreichenden Spiel-Außenbereich zukünftig auf öffentlichen Spielplätzen ein abgetrennter Bereich zur exklusiven Nutzung für die Kitas vorgehalten werden. Damit wird die Nutzung der betroffenen Spielplätze deutlich eingeschränkt“, meinte Seif. SPD und Grüne hätten mit ihrer unnötigen Verfahrensanordnung ein neues Problem geschaffen und sollten nun dafür sorgen, dass man eine Regelung finde, die allen Kindern in Hamburg auch künftig das uneingeschränkte Spiel auf öffentlichen Spielplätzen ermögliche.

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