BGH bestätigt Urteil zu tödlichen Schüsse in Lübecker Villa

Stand: 17:22 UhrEine Figur der blinden Justitia. Eine Figur der blinden Justitia. Quelle: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild Anzeige Anzeige

Das Urteil gegen einen Mann, der am 30. Dezember 2020 in seiner Villa in Lübeck einen flüchtenden Einbrecher erschossen hat, ist rechtskräftig. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) mit Sitz in Leipzig habe die Revision des Mannes gegen das Urteil des Lübecker Landgerichts vom 22. März 2023 zurückgewiesen, teilte der BGH am Donnerstag mit. Die Überprüfung des Urteils auf die Revision des Angeklagten habe keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben, das Urteil des Landgerichts sei damit rechtskräftig.

Anzeige

Der Mann hatte in der Nacht vom 29. auf den 30. Dezember 2020 einen Mann erschossen, der in sein vermeintlich leerstehendes verwahrlostes Haus eingebrochen war. Er überraschte den Einbrecher und schoss dem fliehenden Mann in den Rücken. Dieser starb kurz darauf in einem Krankenhaus.

Der Schütze, ein pensionierter Bundeswehrsoldat, war deshalb vom Landgericht Lübeck im März 2023 wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt worden. Vorangegangen war im November 2021 eine Verurteilung wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren. Dieses Urteil hatte der BGH im Mai 2022 wegen Fehlern bei der Beurteilung der Schuldfähigkeit aufgehoben.

This entry was posted in Uncategorized. Bookmark the permalink.

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *