Vollverschleierung: Rot-Grün will Gesichtsverhüllung an Hamburgs Schulen verbieten

Stand: 17:14 Uhr Wie viele Schülerinnen sich in Hamburg auf diese Weise verschleiern, ist nicht bekannt – das neue Gesetz soll Schulleitungen aber eine sichere Handhabung garantieren Wie viele Schülerinnen sich in Hamburg auf diese Weise verschleiern, ist nicht bekannt – das neue Gesetz soll Schulleitungen aber eine sichere Handhabung garantieren Quelle: dpa Hier können Sie unsere WELT-Podcasts hören Um eingebettete Inhalte anzuzeigen, ist deine widerrufliche Einwilligung in die Übermittlung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten notwendig, da die Anbieter der eingebetteten Inhalte als Drittanbieter diese Einwilligung verlangen [In diesem Zusammenhang können auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert werden, auch außerhalb des EWR]. Indem du den Schalter auf „an“ stellst, stimmst du diesen (jederzeit widerruflich) zu. Dies umfasst auch deine Einwilligung in die Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten in Drittländer, u.a. die USA, nach Art. 49 (1) (a) DSGVO. Mehr Informationen dazu findest du hier. Du kannst deine Einwilligung jederzeit über den Schalter und über Privatsphäre am Seitenende widerrufen. Podcast freigeben Verschleiert in den Schulunterricht? Bislang sieht das Hamburger Schulgesetz dazu keine konkrete Regelung vor. Das wollen die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen nun ändern. Anzeige Anzeige

SPD und Grüne wollen Gesichtsverhüllungen an Hamburgs Schulen im Schulgesetz verbieten. Das sieht ein am Dienstag veröffentlichter Antrag der Regierungsfraktionen für die Bürgerschaft vor, über den in zwei Wochen entschieden werden soll. Mit dem Verbot der Gesichtsverhüllung auf formal-gesetzlicher Ebene werde den Vorgaben des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts entsprochen, heißt es darin zur Begründung.

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Das Gericht hatte 2020 entschieden, dass einer damals 16-Jährigen muslimischen Schülerin das Tragen eines Gesichtsschleiers von der Schule nicht untersagt werden könne, da hierfür die gesetzliche Grundlage fehle.

Offene Kommunikation sei eine wichtige Basis für den Lernerfolg und für ein gutes Miteinander an Schulen, teilten SPD und Grüne am Dienstag mit. Dazu gehöre insbesondere, die Mimik des Gegenübers lesen zu können.

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„Der staatliche Bildungs- und Erziehungsauftrag kann nur gelingen, wenn wir in den Schulen die richtigen Rahmenbedingungen schaffen“, sagte der Schulexperte der SPD-Fraktion, Nils Hansen. Zwar sei offene Kommunikation an Hamburgs Schulen gelebte Praxis. „Sie braucht aber im Einzelfall einen klaren gesetzlichen Rahmen, auf dessen Grundlage Schulleitungen rechtssichere Entscheidungen zugunsten eines guten Miteinanders treffen können.“

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Mit dem Verhüllungsverbot wolle man Schülerinnen und Schüler in ihrer Entwicklung stärken, sagte die Vorsitzende des Schulausschusses, die Grünen-Abgeordnete Sina Koriath. Zudem schaffen man eine Handlungsgrundlage für Schulleitungen, „die in einem mitunter sensiblen Bereich wichtige Entscheidungen treffen, wobei in Einzelfällen Ausnahmeregelungen zugelassen werden können, etwa aus Gründen des Gesundheitsschutzes“.

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Zudem können Schülerinnen auf dem Klageweg einen Härtefall geltend machen. Es werde berücksichtigt, „dass die Verhüllung des Gesichts durch Gesetz oder Rechtsverordnung angeordnet werden kann, wie es beispielsweise während der Corona-Pandemie mit dem Tragen von Masken zum Infektionsschutz vorgeschrieben war.“ Ausnahmen aus schulischen Gründen, wie das Tragen von Schutzmasken im Chemieunterricht, seien zudem möglich.

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